Ergebnisse der Mediation

Win-win- Lösung

Die Mediation strebt eine Doppelsieg-Strategie an, das heißt, alle Beteiligten erzielen einen Nutzen. Dabei wird in respektvollem Umgang unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten kommunikativ über einen Interessenausgleich verhandelt. Es findet in der Konfliktbearbeitung ein wechselseitiger Verständnisprozess von Interessen und Bedürfnissen der Parteien statt. Durch die Erzielung eines Konsenses ist eine dauerhafte Beilegung des Konfliktes und hohe Motivation zur Behebung der Konfliktursachen möglich.

 

Der faule Kompromiss

Aus Gründen der Machtbalance wird unter den Gegenspielern ein Ausgleich herbeigeführt. Das zeigt sich in Gruppen häufig nach heftigen und langen Konflikten. Dann gibt entweder eine Konfliktpartei nach, damit man endlich zu einer Entscheidung gelangt. Bei nächstbester Gelegenheit wird von dieser Konfliktpartei dann ein Vorrecht zur Entscheidung eingefordert. Oder es geben beide Parteien nach, um sich durch Abtausch näher zu kommen.

 

Das Gewinner-Verlierer-Spiel

Hier setzt sich derjenige durch, der am überzeugendsten auftritt, die anderen aber nicht zum Zuge kommen lässt. Er bringt seine Gegner mittels Manipulation oder durch Machtmittel zum Schweigen und zur Resignation.

 

Ergebnisse der Mediation

 

Ergebnisprotokoll

Damit eine Einigung rasch und auch nachhaltig erreicht werden kann, wirken die Parteien bei der Lösungsfindung mit. Die Vereinbarungen zu Leistungen und Terminen werden schriftlich in einem Ergebnisprotokoll festgehalten und sind für die Parteien verbindlich.

 

Rechtliche Prüfung der Ergebnisse

Eine rechtliche Prüfung des Mediationsergebnisses ist zu empfehlen, wenn der Mediator kein Rechtsexperte ist.

Der abzuschließende Mediationsvertrag beinhaltet folgende Punkte:

  • Einleitung mit Vertragsbezeichnung, Bezeichnung der Parteien, Grunddaten usw.
  • Hauptregelung bezüglich der Konsensfindung
  • Zusatzoption: Fixierung eines zeitlich definierten Termins, bis zu dem die Parteien eine Nachbewertung bzw. Anpassung des Mediationsvertrages/Abschlussvereinbarung vornehmen können.

Wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind, kann ein Anwaltsvergleich nach Zivilprozessordnung geschlossen werden. Dieser gibt den Parteien die Möglichkeit, Ansprüche, die in der Mediationsvereinbarung festgelegt sind, vollstrecken zu lassen, ohne dass diese erneut eingeklagt werden müssen.

 

Notarieller Vertrag

Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten ist der Notar verpflichtet, einem Interessenausgleich aller Vertragsparteien Rechnung zu tragen. Die notarielle Urkunde ist klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

 

 

 

 

bau[mediation]gross

Dipl.-Ing. Anne-Kathrin Gross

 

Sachverständige für Bautenschutz / Bausanierung ▪ Schäden an Gebäuden ▪ Holzschutz

Fachplaner für Bauwerksinstandsetzung nach WTA ▪ Baumediatorin

Win-win- Lösung

Die Mediation strebt eine Doppelsieg-Strategie an, das heißt, alle Beteiligten erzielen einen Nutzen. Dabei wird in respektvollem Umgang unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten kommunikativ über einen Interessenausgleich verhandelt. Es findet in der Konfliktbearbeitung ein wechselseitiger Verständnisprozess von Interessen und Bedürfnissen der Parteien statt. Durch die Erzielung eines Konsenses ist eine dauerhafte Beilegung des Konfliktes und hohe Motivation zur Behebung der Konfliktursachen möglich.

 

Der faule Kompromiss

Aus Gründen der Machtbalance wird unter den Gegenspielern ein Ausgleich herbeigeführt. Das zeigt sich in Gruppen häufig nach heftigen und langen Konflikten. Dann gibt entweder eine Konfliktpartei nach, damit man endlich zu einer Entscheidung gelangt. Bei nächstbester Gelegenheit wird von dieser Konfliktpartei dann ein Vorrecht zur Entscheidung eingefordert. Oder es geben beide Parteien nach, um sich durch Abtausch näher zu kommen.

 

Das Gewinner-Verlierer-Spiel

Hier setzt sich derjenige durch, der am überzeugendsten auftritt, die anderen aber nicht zum Zuge kommen lässt. Er bringt seine Gegner mittels Manipulation oder durch Machtmittel zum Schweigen und zur Resignation.

 

Ergebnisse der Mediation

 

Ergebnisprotokoll

Damit eine Einigung rasch und auch nachhaltig erreicht werden kann, wirken die Parteien bei der Lösungsfindung mit. Die Vereinbarungen zu Leistungen und Terminen werden schriftlich in einem Ergebnisprotokoll festgehalten und sind für die Parteien verbindlich.

 

Rechtliche Prüfung der Ergebnisse

Eine rechtliche Prüfung des Mediationsergebnisses ist zu empfehlen, wenn der Mediator kein Rechtsexperte ist.

Der abzuschließende Mediationsvertrag beinhaltet folgende Punkte:

  • Einleitung mit Vertragsbezeichnung, Bezeichnung der Parteien, Grunddaten usw.
  • Hauptregelung bezüglich der Konsensfindung
  • Zusatzoption: Fixierung eines zeitlich definierten Termins, bis zu dem die Parteien eine Nachbewertung bzw. Anpassung des Mediationsvertrages/Abschlussvereinbarung vornehmen können.

Wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind, kann ein Anwaltsvergleich nach Zivilprozessordnung geschlossen werden. Dieser gibt den Parteien die Möglichkeit, Ansprüche, die in der Mediationsvereinbarung festgelegt sind, vollstrecken zu lassen, ohne dass diese erneut eingeklagt werden müssen.

 

Notarieller Vertrag

Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten ist der Notar verpflichtet, einem Interessenausgleich aller Vertragsparteien Rechnung zu tragen. Die notarielle Urkunde ist klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

 

 

 

bau[mediation]gross

Ergebnisse der Mediation

 

 

Dipl.-Ing. Anne-Kathrin Gross

Win-win- Lösung

Die Mediation strebt eine Doppelsieg-Strategie an, das heißt, alle Beteiligten erzielen einen Nutzen. Dabei wird in respektvollem Umgang unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten kommunikativ über einen Interessenausgleich verhandelt. Es findet in der Konfliktbearbeitung ein wechselseitiger Verständnisprozess von Interessen und Bedürfnissen der Parteien statt. Durch die Erzielung eines Konsenses ist eine dauerhafte Beilegung des Konfliktes und hohe Motivation zur Behebung der Konfliktursachen möglich.

 

Der faule Kompromiss

Aus Gründen der Machtbalance wird unter den Gegenspielern ein Ausgleich herbeigeführt. Das zeigt sich in Gruppen häufig nach heftigen und langen Konflikten. Dann gibt entweder eine Konfliktpartei nach, damit man endlich zu einer Entscheidung gelangt. Bei nächstbester Gelegenheit wird von dieser Konfliktpartei dann ein Vorrecht zur Entscheidung eingefordert. Oder es geben beide Parteien nach, um sich durch Abtausch näher zu kommen.

 

Das Gewinner-Verlierer-Spiel

Hier setzt sich derjenige durch, der am überzeugendsten auftritt, die anderen aber nicht zum Zuge kommen lässt. Er bringt seine Gegner mittels Manipulation oder durch Machtmittel zum Schweigen und zur Resignation.

 

Ergebnisse der Mediation

 

Ergebnisprotokoll

Damit eine Einigung rasch und auch nachhaltig erreicht werden kann, wirken die Parteien bei der Lösungsfindung mit. Die Vereinbarungen zu Leistungen und Terminen werden schriftlich in einem Ergebnisprotokoll festgehalten und sind für die Parteien verbindlich.

 

Rechtliche Prüfung der Ergebnisse

Eine rechtliche Prüfung des Mediationsergebnisses ist zu empfehlen, wenn der Mediator kein Rechtsexperte ist.

Der abzuschließende Mediationsvertrag beinhaltet folgende Punkte:

  • Einleitung mit Vertragsbezeichnung, Bezeichnung der Parteien, Grunddaten usw.
  • Hauptregelung bezüglich der Konsensfindung
  • Zusatzoption: Fixierung eines zeitlich definierten Termins, bis zu dem die Parteien eine Nachbewertung bzw. Anpassung des Mediationsvertrages/Abschlussvereinbarung vornehmen können.

Wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind, kann ein Anwaltsvergleich nach Zivilprozessordnung geschlossen werden. Dieser gibt den Parteien die Möglichkeit, Ansprüche, die in der Mediationsvereinbarung festgelegt sind, vollstrecken zu lassen, ohne dass diese erneut eingeklagt werden müssen.

 

Notarieller Vertrag

Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten ist der Notar verpflichtet, einem Interessenausgleich aller Vertragsparteien Rechnung zu tragen. Die notarielle Urkunde ist klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

 

 

 

 

 

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Die Mediation strebt eine Doppelsieg-Strategie an, das heißt, alle Beteiligten erzielen einen Nutzen. Dabei wird in respektvollem Umgang unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten kommunikativ über einen Interessenausgleich verhandelt. Es findet in der Konfliktbearbeitung ein wechselseitiger Verständnisprozess von Interessen und Bedürfnissen der Parteien statt. Durch die Erzielung eines Konsenses ist eine dauerhafte Beilegung des Konfliktes und hohe Motivation zur Behebung der Konfliktursachen möglich.

 

Der faule Kompromiss

Aus Gründen der Machtbalance wird unter den Gegenspielern ein Ausgleich herbeigeführt. Das zeigt sich in Gruppen häufig nach heftigen und langen Konflikten. Dann gibt entweder eine Konfliktpartei nach, damit man endlich zu einer Entscheidung gelangt. Bei nächstbester Gelegenheit wird von dieser Konfliktpartei dann ein Vorrecht zur Entscheidung eingefordert. Oder es geben beide Parteien nach, um sich durch Abtausch näher zu kommen.

 

Das Gewinner-Verlierer-Spiel

Hier setzt sich derjenige durch, der am überzeugendsten auftritt, die anderen aber nicht zum Zuge kommen lässt. Er bringt seine Gegner mittels Manipulation oder durch Machtmittel zum Schweigen und zur Resignation.

 

Ergebnisse der Mediation

 

Ergebnisprotokoll

Damit eine Einigung rasch und auch nachhaltig erreicht werden kann, wirken die Parteien bei der Lösungsfindung mit. Die Vereinbarungen zu Leistungen und Terminen werden schriftlich in einem Ergebnisprotokoll festgehalten und sind für die Parteien verbindlich.

 

Rechtliche Prüfung der Ergebnisse

Eine rechtliche Prüfung des Mediationsergebnisses ist zu empfehlen, wenn der Mediator kein Rechtsexperte ist.

Der abzuschließende Mediationsvertrag beinhaltet folgende Punkte:

  • Einleitung mit Vertragsbezeichnung, Bezeichnung der Parteien, Grunddaten usw.
  • Hauptregelung bezüglich der Konsensfindung
  • Zusatzoption: Fixierung eines zeitlich definierten Termins, bis zu dem die Parteien eine Nachbewertung bzw. Anpassung des Mediationsvertrages/Abschlussvereinbarung vornehmen können.

Wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind, kann ein Anwaltsvergleich nach Zivilprozessordnung geschlossen werden. Dieser gibt den Parteien die Möglichkeit, Ansprüche, die in der Mediationsvereinbarung festgelegt sind, vollstrecken zu lassen, ohne dass diese erneut eingeklagt werden müssen.

 

Notarieller Vertrag

Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten ist der Notar verpflichtet, einem Interessenausgleich aller Vertragsparteien Rechnung zu tragen. Die notarielle Urkunde ist klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

 

 

Ergebnisse

der Mediation

 

 

bau[mediation]gross

Anne- Kathrin Gross