Alternativen zur Mediation

Nicht immer ist ein Streit vor Gericht nötig.

Rechtsstreit im Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhaltes auf seine Rechtsfolgen und wird mit der Rechtskraft eines Urteils. Andere Beendigungsarten sind die Klagerücknahme, Erklärung der Erledigung des Verfahrens oder der Vergleich. Das Grundprinzip ist in aller Regel das Prinzip von Angriff und Verteidigung und basiert auf einer rein rechtlichen Klärung oder Einigung. Vergleiche haben häufig auf Grund fehlenden Verständnisses gegenüber den Beteiligten einen Kompromisscharakter.

 

Schlichtung

Ist eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen Kompromiss., der von einer neutralen Instanz vorgeschlagen wird und von den Parteien akzeptiert wird. Ein Schlichter verwendet die Methoden der Mediation, um die Parteien bei Ihrem Verhandeln miteinander zu unterstützen. Der Schlichter ist dazu berufen, einen Einigungsvorschlag, also einen Vorschlag für einen Vertrag zu machen. Je nach Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist dieser Vorschlag bindend und setzt somit zwingend die vertragliche Vereinbarung fest.

 

Schiedsverfahren

Ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktbeilegung, in dessen Rahmen eine Schlichtung erfolgen kann. Bei einem Schiedsverfahren wird von einem Schiedsmann ein Sachverhalt danach beurteilt, ob er mit der bestehenden Rechtsordnung übereinstimmt bzw. welche von beiden Parteien recht hat. Es ist zur Herstellung des Rechtsfriedens möglich, eine gemeinsame Lösung (Vergleich) zu finden. Sie sind für 30 Jahre gültig und wie ein Urteil vollstreckbar

 

Mediation nach Klageerhebung bei Gericht

Ein Prozess kann nach der Klageerhebung immer noch der Mediation zugeführt werden. Eine Schwierigkeit der gerichtsnahen Mediation besteht möglicherweise in Bedenken der Beteiligten hinsichtlich der Offenheit, da im Falle des Scheiterns der Mediation Informationen einer gerichtlichen Entscheidung schaden könnten. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass eine gerichtsinterne Mediation eine bessere Lösung bieten kann als ein streitiges Urteil.

 

Die Vorteile der Mediation zum Vergleich:

  • „Win-win“-Lösungen sind das Ziel
  • Freiwillige und eigenverantwortliche Entscheidung der Parteien ohne Hinzuziehung anderer Entscheidungsträger (Gerichte)
  • Der Mediator moderiert allparteilich die Verhandlungen und fördert die Verständigung der Parteien auf einer fairen Ebene und stärkt die Einigungskräfte der Verhandlungspartner
  • Kurze Verfahrensdauer mit abschließendem Ergebnis als Vereinbarung der Parteien
  • Umfassende Konfliktlösung unter Einbeziehung der Beziehungsebene (Klärung Interessen und Bedürfnisse der Verhandlungspartner), fördert Vertrauen in die eigene Lösungskompetenz
  • Erhalt der persönlichen Beziehungen der Verhandlungspartner ist möglich
  • Fördert eine verständnisvolle und wertschätzende Kommunikation uns unterstützt das Erkennen des eigenen Konfliktverhaltens und dessen Veränderung
  • Kreative Konfliktlösungen durch gemeinsames Erarbeiten von Lösungsansätzen wie z.B. wirtschaftlich vorteilhaftere Lösungen, Abweichungen von Normen und Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben möglich, konstruktive Alternativen
  • Einbeziehung aller Konfliktpartner ist möglich: schnellere Lösung und Beteiligung am Ergebnis
  • Wahrung von Geheimhaltungsinteressen

 

 

Kräftemessen oder Kooperation?

bau[mediation]gross

Dipl.-Ing. Anne-Kathrin Gross

 

Sachverständige für Bautenschutz / Bausanierung ▪ Schäden an Gebäuden ▪ Holzschutz

Fachplaner für Bauwerksinstandsetzung nach WTA ▪ Baumediatorin

Alternativen zur Mediation

Rechtsstreit im Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhaltes auf seine Rechtsfolgen und wird mit der Rechtskraft eines Urteils. Andere Beendigungsarten sind die Klagerücknahme, Erklärung der Erledigung des Verfahrens oder der Vergleich. Das Grundprinzip ist in aller Regel das Prinzip von Angriff und Verteidigung und basiert auf einer rein rechtlichen Klärung oder Einigung. Vergleiche haben häufig auf Grund fehlenden Verständnisses gegenüber den Beteiligten einen Kompromisscharakter.

 

Schlichtung

Ist eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen Kompromiss., der von einer neutralen Instanz vorgeschlagen wird und von den Parteien akzeptiert wird. Ein Schlichter verwendet die Methoden der Mediation, um die Parteien bei Ihrem Verhandeln miteinander zu unterstützen. Der Schlichter ist dazu berufen, einen Einigungsvorschlag, also einen Vorschlag für einen Vertrag zu machen. Je nach Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist dieser Vorschlag bindend und setzt somit zwingend die vertragliche Vereinbarung fest.

 

Schiedsverfahren

Ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktbeilegung, in dessen Rahmen eine Schlichtung erfolgen kann. Bei einem Schiedsverfahren wird von einem Schiedsmann ein Sachverhalt danach beurteilt, ob er mit der bestehenden Rechtsordnung übereinstimmt bzw. welche von beiden Parteien recht hat. Es ist zur Herstellung des Rechtsfriedens möglich, eine gemeinsame Lösung (Vergleich) zu finden. Sie sind für 30 Jahre gültig und wie ein Urteil vollstreckbar

 

Mediation nach Klageerhebung bei Gericht

Ein Prozess kann nach der Klageerhebung immer noch der Mediation zugeführt werden. Eine Schwierigkeit der gerichtsnahen Mediation besteht möglicherweise in Bedenken der Beteiligten hinsichtlich der Offenheit, da im Falle des Scheiterns der Mediation Informationen einer gerichtlichen Entscheidung schaden könnten. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass eine gerichtsinterne Mediation eine bessere Lösung bieten kann als ein streitiges Urteil.

 

Die Vorteile der Mediation zum Vergleich:

  • „Win-win“-Lösungen sind das Ziel
  • Freiwillige und eigenverantwortliche Entscheidung der Parteien ohne Hinzuziehung anderer Entscheidungsträger (Gerichte)
  • Der Mediator moderiert allparteilich die Verhandlungen und fördert die Verständigung der Parteien auf einer fairen Ebene und stärkt die Einigungskräfte der Verhandlungspartner
  • Kurze Verfahrensdauer mit abschließendem Ergebnis als Vereinbarung der Parteien
  • Umfassende Konfliktlösung unter Einbeziehung der Beziehungsebene (Klärung Interessen und Bedürfnisse der Verhandlungspartner), fördert Vertrauen in die eigene Lösungskompetenz
  • Erhalt der persönlichen Beziehungen der Verhandlungspartner ist möglich
  • Fördert eine verständnisvolle und wertschätzende Kommunikation uns unterstützt das Erkennen des eigenen Konfliktverhaltens und dessen Veränderung
  • Kreative Konfliktlösungen durch gemeinsames Erarbeiten von Lösungsansätzen wie z.B. wirtschaftlich vorteilhaftere Lösungen, Abweichungen von Normen und Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben möglich, konstruktive Alternativen
  • Einbeziehung aller Konfliktpartner ist möglich: schnellere Lösung und Beteiligung am Ergebnis
  • Wahrung von Geheimhaltungsinteressen

 

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Dipl.-Ing. Anne-Kathrin Gross

Alternativen

zur Mediation

Rechtsstreit im Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhaltes auf seine Rechtsfolgen und wird mit der Rechtskraft eines Urteils. Andere Beendigungsarten sind die Klagerücknahme, Erklärung der Erledigung des Verfahrens oder der Vergleich. Das Grundprinzip ist in aller Regel das Prinzip von Angriff und Verteidigung und basiert auf einer rein rechtlichen Klärung oder Einigung. Vergleiche haben häufig auf Grund fehlenden Verständnisses gegenüber den Beteiligten einen Kompromisscharakter.

 

Schlichtung

Ist eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen Kompromiss., der von einer neutralen Instanz vorgeschlagen wird und von den Parteien akzeptiert wird. Ein Schlichter verwendet die Methoden der Mediation, um die Parteien bei Ihrem Verhandeln miteinander zu unterstützen. Der Schlichter ist dazu berufen, einen Einigungsvorschlag, also einen Vorschlag für einen Vertrag zu machen. Je nach Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist dieser Vorschlag bindend und setzt somit zwingend die vertragliche Vereinbarung fest.

 

Schiedsverfahren

Ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktbeilegung, in dessen Rahmen eine Schlichtung erfolgen kann. Bei einem Schiedsverfahren wird von einem Schiedsmann ein Sachverhalt danach beurteilt, ob er mit der bestehenden Rechtsordnung übereinstimmt bzw. welche von beiden Parteien recht hat. Es ist zur Herstellung des Rechtsfriedens möglich, eine gemeinsame Lösung (Vergleich) zu finden. Sie sind für 30 Jahre gültig und wie ein Urteil vollstreckbar

 

Mediation nach Klageerhebung bei Gericht

Ein Prozess kann nach der Klageerhebung immer noch der Mediation zugeführt werden. Eine Schwierigkeit der gerichtsnahen Mediation besteht möglicherweise in Bedenken der Beteiligten hinsichtlich der Offenheit, da im Falle des Scheiterns der Mediation Informationen einer gerichtlichen Entscheidung schaden könnten. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass eine gerichtsinterne Mediation eine bessere Lösung bieten kann als ein streitiges Urteil.

 

Die Vorteile der Mediation zum Vergleich:

  • „Win-win“-Lösungen sind das Ziel
  • Freiwillige und eigenverantwortliche Entscheidung der Parteien ohne Hinzuziehung anderer Entscheidungsträger (Gerichte)
  • Der Mediator moderiert allparteilich die Verhandlungen und fördert die Verständigung der Parteien auf einer fairen Ebene und stärkt die Einigungskräfte der Verhandlungspartner
  • Kurze Verfahrensdauer mit abschließendem Ergebnis als Vereinbarung der Parteien
  • Umfassende Konfliktlösung unter Einbeziehung der Beziehungsebene (Klärung Interessen und Bedürfnisse der Verhandlungspartner), fördert Vertrauen in die eigene Lösungskompetenz
  • Erhalt der persönlichen Beziehungen der Verhandlungspartner ist möglich
  • Fördert eine verständnisvolle und wertschätzende Kommunikation uns unterstützt das Erkennen des eigenen Konfliktverhaltens und dessen Veränderung
  • Kreative Konfliktlösungen durch gemeinsames Erarbeiten von Lösungsansätzen wie z.B. wirtschaftlich vorteilhaftere Lösungen, Abweichungen von Normen und Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben möglich, konstruktive Alternativen
  • Einbeziehung aller Konfliktpartner ist möglich: schnellere Lösung und Beteiligung am Ergebnis
  • Wahrung von Geheimhaltungsinteressen

 

 

 

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Rechtsstreit im Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhaltes auf seine Rechtsfolgen und wird mit der Rechtskraft eines Urteils. Andere Beendigungsarten sind die Klagerücknahme, Erklärung der Erledigung des Verfahrens oder der Vergleich. Das Grundprinzip ist in aller Regel das Prinzip von Angriff und Verteidigung und basiert auf einer rein rechtlichen Klärung oder Einigung. Vergleiche haben häufig auf Grund fehlenden Verständnisses gegenüber den Beteiligten einen Kompromisscharakter.

 

Schlichtung

Ist eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen Kompromiss., der von einer neutralen Instanz vorgeschlagen wird und von den Parteien akzeptiert wird. Ein Schlichter verwendet die Methoden der Mediation, um die Parteien bei Ihrem Verhandeln miteinander zu unterstützen. Der Schlichter ist dazu berufen, einen Einigungsvorschlag, also einen Vorschlag für einen Vertrag zu machen. Je nach Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist dieser Vorschlag bindend und setzt somit zwingend die vertragliche Vereinbarung fest.

 

Schiedsverfahren

Ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktbeilegung, in dessen Rahmen eine Schlichtung erfolgen kann. Bei einem Schiedsverfahren wird von einem Schiedsmann ein Sachverhalt danach beurteilt, ob er mit der bestehenden Rechtsordnung übereinstimmt bzw. welche von beiden Parteien recht hat. Es ist zur Herstellung des Rechtsfriedens möglich, eine gemeinsame Lösung (Vergleich) zu finden. Sie sind für 30 Jahre gültig und wie ein Urteil vollstreckbar

 

Mediation nach Klageerhebung bei Gericht

Ein Prozess kann nach der Klageerhebung immer noch der Mediation zugeführt werden. Eine Schwierigkeit der gerichtsnahen Mediation besteht möglicherweise in Bedenken der Beteiligten hinsichtlich der Offenheit, da im Falle des Scheiterns der Mediation Informationen einer gerichtlichen Entscheidung schaden könnten. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass eine gerichtsinterne Mediation eine bessere Lösung bieten kann als ein streitiges Urteil.

 

Die Vorteile der Mediation zum Vergleich:

  • „Win-win“-Lösungen sind das Ziel
  • Freiwillige und eigenverantwortliche Entscheidung der Parteien ohne Hinzuziehung anderer Entscheidungsträger (Gerichte)
  • Der Mediator moderiert allparteilich die Verhandlungen und fördert die Verständigung der Parteien auf einer fairen Ebene und stärkt die Einigungskräfte der Verhandlungspartner
  • Kurze Verfahrensdauer mit abschließendem Ergebnis als Vereinbarung der Parteien
  • Umfassende Konfliktlösung unter Einbeziehung der Beziehungsebene (Klärung Interessen und Bedürfnisse der Verhandlungspartner), fördert Vertrauen in die eigene Lösungskompetenz
  • Erhalt der persönlichen Beziehungen der Verhandlungspartner ist möglich
  • Fördert eine verständnisvolle und wertschätzende Kommunikation uns unterstützt das Erkennen des eigenen Konfliktverhaltens und dessen Veränderung
  • Kreative Konfliktlösungen durch gemeinsames Erarbeiten von Lösungsansätzen wie z.B. wirtschaftlich vorteilhaftere Lösungen, Abweichungen von Normen und Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben möglich, konstruktive Alternativen
  • Einbeziehung aller Konfliktpartner ist möglich: schnellere Lösung und Beteiligung am Ergebnis
  • Wahrung von Geheimhaltungsinteressen

 

 

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